Am 29. Oktober findet der 6. Kfz-Workshop statt.
Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern, Dr. von der Hardt und Partner mbB und Hausmann & Müller Rechtsanwälte, lädt Sie die ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH hierzu ein.
Der Workshop bietet Ihnen ein in einer Veranstaltung konzentriertes, deutschlandweit einmaliges Knowhow zu den aktuellen steuer-, handels- und zivilrechtlichen Brennpunkten im Kfz-Gewerbe. Unsere Referenten werden wie gewohnt Ihren Schwerpunkt auf praxisbezogene Themen legen und stehen Ihnen im Anschluss gerne für Fragen zur Verfügung.
Themen
Besonderheiten beim Kauf und Verkauf von Autohäusern – Ausgewählte steuer- und handelsrechtliche AspekteDie Zivilrechtlichen Brennpunkte beim Kauf und Verkauf von Autohäusern
Aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung
Quick Fixes – die große Mehrwertsteuer-Reform zum 1. Januar 2020
Ein Überblick zu den bevorstehenden Änderungen und was Sie speziell im Kfz-Gewerbe beachten müssen
Reihengeschäfte
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Garantiemodelle im Kfz-Gewerbe unter dem umsatzsteuerlichen Brennglas
Der Brexit und seine (umsatsz)steuerlichen Auswirkungen
Das Autohaus der Zukunft und seine administrativen Herausforderungen
Function on Demand
Carsharing
E-Mobilität
ZIELGRUPPE
Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, kaufmännische Leiter, Finanzleiter und alle weiteren Mitarbeiter, die den Bereich Bilanzierung und Steuern verantworten.
LOCATION
Der Kfz-Workshop findet in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr im Factory Hotel, An der Germania Brauerei 5, 48159 Münster statt.
KOSTEN
199 Euro pro Teilnehmer*in (inkl. umfangreichen Unterlagen, Getränken, Snacks und Mittagsimbiss)
Anmeldungen werden bis zum 23. Oktober 2019 entgegengenommen
PER FAX: 0251 9373100
PER E-MAIL: info@zfumsatzsteuer.de